Die Gams bleibt auch in Bludenz geschützt
Wieder einmal muss das Landesverwaltungsgericht einen Bescheid der BH-Bludenz aufheben, nähmlich den Bescheid über die Freihaltung von Gamswild im Bezirk Bludenz. Begründung des LVwG: Die Gams steht als Art von gemeinschaftlicher Bedeutung in Anhang V der sogenannten FFH-Richtlinie. Somit darf sie zwar bejagt werden, doch nur dann, wenn zuvor ermittelt wurde, dass sich die Population […]
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