Die Naturschutzanwaltschaft vertritt in Vorarlberg die Interessen der Natur und der Landschaft, vor allem in Verfahren nach dem Naturschutzgesetz. Zugleich ist sie „Umweltanwaltschaft“ in UVP-Verfahren. Nur in Vorarlberg wird der Naturschutzanwalt von Naturschutzorganisationen gewählt, und hat damit eine Zwischenstellung zwischen Verwaltung und privaten Organisationen.
Auch die Stellvertretung wird auf gleiche Weise gewählt. Diese Wahl steht nun an, darum haben die Naturschutzorganisationen eine Ausschreibung dieser Position gestartet. Wir hoffen auf interessante Bewerbungen für diese verantwortungsvolle Position für unsere Natur.