Alpenschutzverein

Offener Brief zum Schutz des Wolfes

2026-04-10

In den vergangenen Tagen durften wir in den Medien lesen:
„Wolf biss Frau in Hamburg ins Gesicht“

Auf SRF durften wir dann einige Tage später am 6.4. lesen:
„Umweltsenatorin Fegebank hatte dazu am Dienstag auf den Polizeibericht verwiesen. Was genau in dem Bericht steht, ist jedoch unbekannt, da die Polizei ihn nicht veröffentlicht.
Naturschützer bezweifeln, dass der Wolf die Frau angegriffen und gebissen hat. Sie verweisen etwa auf eine Zeugin, die gesehen haben will, dass der Wolf die Frau angesprungen, aber nicht gebissen habe.“

Was ist nun wirklich passiert? Scheinbar dachte die Frau, es sei ein verängstigter Hund, der permanent in die Glastür sprang, und wollte ihm helfen. Dabei kam es zu dem unglücklichen Zwischenfall.

Dies zeigt wieder einmal, dass die Schlagzeilen in den Köpfen der Menschen verbleiben und so den Wolf wieder zur Bestie abstempeln. Dies war der erste „Angriff“ eines Wolfes auf einem Menschen seit seiner Wiederansiedlung 1998 in Deutschland. Also seit 28 Jahren!

Zahlreiche Natur- und Tierschutzorganisationen – darunter auch der AlpenSchutzVerein – haben am 8. April 2026 einen offenen Brief veröffentlicht. Darin fordern sie eine sachliche, wissenschaftsbasierte Debatte über den Umgang mit dem Wolf in Österreich.

Kernpunkt: Der Wolf befindet sich hierzulande weiterhin nicht im günstigen Erhaltungszustand. Dennoch wurden seit 2022 bereits 58 Abschüsse genehmigt – aus Sicht der Organisationen ein klarer Widerspruch zum EU-Artenschutzrecht.

Statt weiterer Abschüsse plädieren die Unterzeichner:innen für:

  • konsequenten Herdenschutz
  • wissenschaftlich fundiertes Monitoring
  • faktenbasierte politische Entscheidungen

Auch wird betont: Der Wolf ist kein Problem, sondern Teil funktionierender Ökosysteme und spielt eine wichtige Rolle für Biodiversität und gesunde Wildbestände.

>>zum offenen Brief

2026-04-24
Und wie regagiert unsere Ländlepolitik?

Anstatt konsequenten Herdenschutz, wissenschaftlich fundiertes Monitoring und faktenbasierte politische Entscheidungen, wie von den Experten gefordert, wird der Wolf durch eine Verordnung einfach zum Abschuss freigegeben. Der Leserbrief von Erik Schmid bringt die unmögliche Situation auf den Punkt.

Der Aussage von LR Gantner “es versteht niemand, dass immer etwas passieren muss, bevor gehandelt werden darf” ist absolut zuzustimmen. Das “darf” ist aber bereits vor 20 Jahren durch ein “muss” ersetzt worden, indem das Tierschutzgesetz jeden Tierhalter dazu verpflichtet, seine Tiere vor Raubtieren zu schützen. Die Landwirtschaftspolitik ignoriert diese gesetzliche Vorgabe durch offizielle Deklaration, dass der geforderte präventive Herdenschutz – im Gegensatz zu allen benachbarten Alpregionen in Europa – auf nahezu allen heimischen Alpflächen nicht durchführbar oder nicht zumutbar sei. Als populistische Lösung des Problems wird die präventive Bejagung des Wolfes im Kompetenzbereich des Jagdrechts beschlossen und als Einlösung eines Versprechens verkündet. Justament von dem Landesrat, der für die Umsetzung der FFH-Richtlinie zuständig ist. Was ihn per EU-Gesetz dazu verpflichtet, in seinem Zuständigkeitsbereich für einen guten Erhaltungszustand des Wolfes (= Ansiedlung von stabilen Rudeln) zu sorgen. Er kündigt aber genau das Gegenteil davon an, nämlich die Verhinderung der Ansiedlung von Rudeln. Das ist nicht nur ein klassischer Kompetenzkonflikt, sondern ein eklatanter Mangel an Kompetenz im Sinne von Sachverstand in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Ökologie und Tierschutz. Dem Föderalismus mit Zuständigkeit für Jagd und Naturschutz erweist eine solche Vorgangsweise jedenfalls einen sprichwörtlichen Bärendienst.

 

Dr. Erik Schmid, Götzis

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