Nach der angesichts klarer Rechtslage und einschlägiger Präjudizien von vornherein absehbaren Aufhebung des Abschussbescheids für den „Bludenzer Wolf“ durch das Landesverwaltungsgericht spricht Landesrat Gantner von „unterschiedlichen Rechtsauffassungen“ und davon, dass er nach wie vor (!) „hinter der aufgehobenen Entscheidung stehe“. Er werde diese aber nicht bekämpfen. Ein „Innenminister“, der die Rechtsprechung nicht respektiert, ist eine Gefahr für den Rechtsstaat. Auch das Landesverwaltungsgericht kann irren, aber wenn seine Entscheidung rechtskräftig ist, ist sie im Rechtsstaat für jede(n) zu respektieren. Die rechtsstaatlich korrekte und für das Allgemeinwohl wirkungsvollste Vorgangsweise bestünde darin, Beschwerde gegen das Gesetz an den Verfassungsgerichtshof zu führen und darin die unionseuropäischen Rechtsvorgaben rechtlich sauber in Frage zu stellen. Der Verfassungsgerichtshof könnte dann seinerseits beim EuGH auch die Bestimmungen des Unionsrechts, konkret den Schutzstatus des Wolfs, anfechten (wie z. B. vergleichbar im Verfahren S 18). Eine solche Beschwerde könnte dann für die Bevölkerung konkrete Ergebnisse zeitigen, im Gegensatz zum bloßen verbalen Kraftakt.

Dem ist nichts hinzuzufügen.