2024-04-03
Seit der Verfassungsgerichtshof 2021 das „bürgerliche Volksabstimmungsrecht“ kippte, kämpfen wir im „Netzwerk Volksabstimmen über Volksabstimmen“ darum, dass es wieder eingeführt wird. Keine leichte Aufgabe, doch wir gehen unermüdlich Schritt für Schritt voran. Zuerst konnten wir mit unserem Vorschlag für eine Änderung der Gesetzeslage in Vorarlberg noch retten was zu retten war, damit unsere direktdemokratischen Instrumente größtmöglich ausgeschöpft werden können und trotzdem der Bundesverfassung entspricht.
Der nächste Schritt wäre nun eine bundesweite Bewegung von unten für eine Verfassungsänderung, damit von Bürger*innen initiierte Volksabstimmungen wieder möglich werden. Wir kontaktierten die zuständige Verfassungsministerin Karoline Edtstadler mit der Bitte, dass sie im Zuge des Länderdialoges dieses Thema auf die Tagesordnung setzt und sich in unserem Sinne für dieses zutiefst demokratische Anliegen stark macht. Nun müssen wir in den VN ihre Aussage lesen, „Es ist die Verständigung der Länder darüber abzuwarten, ob und worin auf Grund regionaler Bedürfnisse aus Ländersicht ein Änderungsbedarf der bundesverfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen besteht.“
Anscheinend sollen die Landeshauptleute entscheiden, dass sie eine Änderung wollen. Erst dann startet der Bund irgendeine Initiative in diese Richtung. Aus Sicht des Netzwerkes ist die ÖVP-Ministerin Edtstadler weiterhin säumig und agiert so, als ob sie nicht zuständig ist. Sie hat aber vom Nationalrat – dieser verabschiedete bereits 2021 einen Entschließungsantrag zum Thema – einen klaren Auftrag bekommen, dem Edtstadler eigentlich nachkommen müsste. Daher sollte sie die Verantwortung nicht einfach an die Länder abschieben.
Dieses Verhalten zeigt uns, dass die Repräsentant*innen (die Mächtigen) kein Interesse an der Teilhabe der Menschen in unserem Land haben. Anstatt gemeinsam mit der interessierten Bevölkerung die demokratischen Strukturen weiter auszubauen, verirrt sich die ÖVP in die falsche Richtung.