2025-12-05
Pünktlich zum >>Weltbodentag informierten die beiden Organisationen >>Verein Bodenfreiheit und >>Lebensraum Zukunft Lustenau – Unteres Rheintal die Öffentlichkeit über ihre aktuelle, kreative Aktion.
Sie sicherten sich mit einer grundbücherlich eingetragenen Dienstbarkeit die Freihaltung eines Grundstücks auf der geplanten Trasse der S18 in Lustenau.
Damit geht eine umfassende Baubeschränkung einher. Der Grundeigentümer darf nichts asphaltieren oder bauen, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zwecken. Dieser Verzicht geht auf alle Rechtsnachfolger über. Daher kann man diese Dienstbarkeit nicht einfach aus dem Grundstück löschen. Die Asfinag muss nun auch den Verein Bodenfreiheit enteignen, wie weitere ca. 900 Grundeigentümer auf der geplanten Trasse. Die rechtlichen Bedingungen sind für den Verein Bodenfreiheit jetzt genauso, als wären sie Eigentümer. Allerdings mit dem Unterschied, dass Bodenfreihet ein akktiver Verein ist, der eine Enteignung vermutlich über alle Instanzen bekämpfen würde. Ein privater Grundeigentümer traut sich dies meist nicht zu.