2025-06-05
Auf Antrag der Landwirtschaftskammer soll durch Verordnung auch die nächsten 3 Jahre der Abschuss von geschützten Rabenkrähen und Elstern erlaubt werden. Diesem Vorschlag stehen wir wie schon vor 3 Jahren sehr skeptisch gegenüber. Es mag schon sein, dass diese Vögel gewisse Schäden in der Landwirtschaft anrichten. Es stellt sich aber die Frage, ob diese Schäden die Tötung von geschützten Vögeln rechtfertigen. Dies wird vor allem auch in der Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft in Frage gestellt. Zum Schutz von freilebenden Wildtieren dürfen wir nicht immer nur den leichtesten Weg einschlagen, nähmlich die Tötung, sondern sollten zuerst Schutz- und Vergrämungsmaßnahmen anwenden.