Alpenschutzverein

Soll der Wolf ausgerottet werden?

2025-06-10

Seit dem Leserbrief von Reinhard Haller wurde die Diskussion in den VN-Leserbriefen ordentlich angeheizt. Dies zeigt sehr gut, wie viel Emotion in diesem Thema steckt. Dabei müssen wir die unterschiedlichen Sichten und Betroffenheiten akzeptieren. Doch persönliche Angriffe auf die Sicht des AlpenSchutzVereins haben in einer sachlichen Auseinandersetzung keinen Platz.

Leserbrief in den VN 2025-06-07:

Was die Debatte offenbart…

Dies hat der Kulturwissenschaftler Bernhard Tschofen in seinem Vortrag unter dem Titel „Im Schatten des Wolfes“ am 27. Mai im Vorarlberger Landesmuseum herausgearbeitet. Die extreme Polarisierung der Debatte, das sture Beharren auf Positionen ohne das Eingehen und Ernstnehmen anderer Meinungen ist für keine Debatte förderlich und ist auch nicht lösungsorientiert. Die direkte Betroffenheit der Tierhalter steht außer Frage, nur sollte laut Prof. Tschofen ebenso die Betroffenheit jener, die sich für einen umfassenden Naturschutz einsetzen, ebenso anerkannt und geachtet werden. Der untergriffige und diffamierende Ton, den Edwin Juen mit seinen Unterstellungen in seinem Leserbrief „Thema Wolf“ (VN 31. 05. 25) anschlägt, ist jedenfalls kein konstruktiver Beitrag. Alle Achtung vor dem Steinschaf- Züchter aus dem Montafon, der den Weg nach Bregenz auf sich genommen hat, um seine Sicht in die Debatte einzubringen. Dass dieser Schafzüchter nicht allein gelassen werden darf und ein Anrecht auf jede Unterstützung zum Schutz seiner Herde hat, war sinngemäß die Aussage des Referenten. Auch die Sicht von Dr. Haller, von LR Gantner, den Landwirten und Jägern hat in dieser Debatte ihre Berechtigung, wenn sie nicht einseitig geführt wird. Dialog meint die Beteiligung und Einbeziehung aller Seiten, wenn er förderlich sein soll.

Franz Ströhle, AlpenSchutzVerein für Vorarlberg, Dornbirn

2025-05-27

Die Diskussion in den VN-Leserbriefen zum Thema Wolf reißt nicht ab. Erfreulicherweise gibt es heute 3 Leserbriefe, die sich hinter den Wolf stellen und seine Existenzberechtigung unterstützen.

Auch das Vorarlbergmuseum hat das Thema aufgegriffen und am 27.5. zur Veranstaltung „Im Schatten des Wolfs: Was die Debatte offenbart“ eingeladen. Der Vorstand des AlpenSchutzVereins hat diese inahltlich hochwertige Veranstaltung besucht. Der Wissenschafter UniProf. Dr. Bernhard Tschofen von der Uni Zürich informierte neutral über sein Wolfs-Projekt in der Schweiz. Dabei bestätigte er die von uns vertretene Position zum Wolf. Nur ein sachlicher Diskurs über die Vor- und Nachteile des Wolfs in unserer Almende führt zu gangbaren Lösungen.

>>Livestream der Veranstaltung zum Nachsehen
(Vorsicht: Start der Veranstaltung nach 12 Minuten)

Leserbrief in den VN 2025-05-27:

Der böse Wolf

Es ist schon merkwürdig, mit welcher Vehemenz Dr. Haller in seinem Leserbrief (VN 24. 05.25) für sich die einzig richtige Werthaltung und empathische Ausrichtung zur Wolfthematik reklamiert. Die suggestive Fragestellung und Abwägung, was da nun wichtiger ist, lässt in seiner Absolutheit keinen Platz mehr für andere differenzierte Ansichten oder Werthaltungen. Diesen Justament Standpunkt findet man zu dieser Thematik leider öfters. Wenn man etwa LK Präsident Moosbrugger zuhört, ist in ganz Vorarlberg Herdenschutz unmöglich. So wie ich Fachtierarzt Dr. Erik Schmid verstehe, sieht er sehr wohl die Schwierigkeiten, die damit verbunden sind. Dass dem Wolf deshalb jede Lebensberechtigung abgesprochen wird und Hass geschürt wird statt präventiver Maßnahmen, ist nicht sein Weg. Partei für den Wolf zu ergreifen ist verdächtig und damit kann man sich kaum Freunde machen. Wenn man dagegen zum großen Halali bläst für die Ausrottung der „Bestie“ bevor sie noch angekommen ist, kann man sich des Beifalls sicher sein. Der Wolf ist ein faszinierendes Tier, das sehr wohl eine wichtige ökologische Funktion hätte, gerade wenn man an TBC denkt. Dürfen wir Menschen uns anmaßen, einer Wildtierart die Lebensberechtigung in unserem Raum abzusprechen? Das ist auch eine Frage der Ethik.

Franz Ströhle, AlpenSchutzVerein für Vorarlberg, Dornbirn

2025-05-22

Die Angst vor dem Wolf steht wieder auf der Tagesordnung. In der EU wird darüber diskutiert, die FFH-Richtlinie dahingehend zu ändern, dass der Wolf nicht mehr streng geschützt ist. Dies nutzen nun die Populisten wie unser Landesrat Gantner und alle anderen Wolfshasser, die Angst vor dem Wolf zu schüren. Angst verbreiten, ob nun gegen den Wolf oder gegen Ausländer ist scheinbar die erfolgreichste, aber auch die schäbigste Methode, auf Stimmenfang zu gehen.

Zum Glück gibt es aber auch andere Stimmen, wie die von Erik Schmid. Sie versuchen, diese Diskussion mit ihren sachlichen Argumenten einzufangen und auf den Boden der Realität zu holen. Dafür gilt ihnen der Dank des AlpenSchutzVereins.

2024-05-15

Am 9. April durften wir in den VN unter dem Titel „Rätsel um verschwundene Schafe: Spurensuche in Bürs deutet auf ungewöhnlichen Täter hin“ die Geschichte von Christoph Vonblon-Bürkle aus Bürs lesen. Wer der Täter sein könnte, wurde uns gleich im Untertitel geliefert: „In Bürs verschwinden 23 Schafe über Nacht spurlos von ihrer Weide – mögliche Wolfsspuren wecken Zweifel an einem einfachen Diebstahl.“

War es der böse Wolf, diese Bestie, oder sogar ein Wolfsrudel, welche die armen Schafe gefressen und vertrieben haben?

Jetzt könnte man vermuten, dass die VN sachlich über den Vorfall berichtet und die Vermutungen von Beteiligten Personen einfach weitergibt, ohne sich an der Wolfshetze zu beteiligen. Doch diese Vermutung trifft aus meiner Sicht leider nicht zu, denn im heutigen Artikel können wir lesen: „Christoph Vonblon-Bürkle hat einen Teil seiner Schafe wieder. Die Tiere wurden für fünf Wochen vermisst, nun ist ein Teil der Herde wieder in Bürs.“

Siehe da, die Schafe sind ausgebüxt und wurden nahe der Gavalina-Alpe von einem Jäger gefunden. Also kein böser Wolf hat sie gefressen. Doch mit keinem Wort wurde der falsch beschuldigte Wolf in diesem Artikel erwähnt und damit rehabilitiert. Somit beteiligen sich auch die VN an der von der ÖVP koordinierten Wolfshetze.

2024-04-03

In Bludenz wurde vermutlich in der Nacht ein Wolf gesichtet und schon lief die Wolfshetze auf Hochtouren. Angeführt von LH Markus Wallner mit Unterstützung von LR Christian Gantner (beide ÖVP). In einer Presseaussendung hieß es dann sofort: „Abschussbescheid wird heute erlassen – Wolf hat im Siedlungsgebiet nichts verloren“. Und siehe da, der Abschussbescheid von der BH Bludenz folgte auf dem Fuß noch am selben Tag.

Da dieser aus der Hüfte erlassene Bescheid sträflich von der Gesetzeslage abwiech, mussten wir als anerkannte Naturschutzorganisation gegen diesen Bescheid eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) einbringen. Dieses lehnte dann in der Folge zuerst den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung ab, damit durfte der Wolf bis zum Urteil nicht erschossen werden. Einige Tage später erfolgte dann das Urteil. Unserer Beschwerde wurde vom Gericht stattgegeben und der fahrlässige Bescheid der BH Bludenz aufgehoben. Die Begründung kurz gefasst: Der Bescheid hält sich leider nicht an die Verordnung der Landesregierung. Revision ist nicht möglich.

Franz Ströhle, Obmann des AlpenSchutzVereins, der die Beschwerde einbrachte, sagt den VN, dass es erfreulich sei, dass der Rechtsstaat funktioniere: „Der Abschussbescheid war ein unüberlegter Schnellschuss, der von Emotionen geleitet und jedenfalls fachlich unbegründet war. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Tier bei problematischem Verhalten schon jetzt entnommen werden, aber hier wurden die eigenen Vorgaben zur Entnahme nicht berücksichtigt.“

Wie reagiert nun unsere Regierung? In den VN ist folgende Aussage von LR Gantner zu lesen: „Dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt und der Bescheid aufgehoben wurde, nehmen wir zur Kenntnis.“ Dennoch verteidigt er die Vorgangsweise weiterhin. „Ich stehe voll und ganz hinter der Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft, den Bescheid zu erlassen“, schreibt der Landesrat auf VN-Anfrage: „Für uns ist absolut klar, dass der Wolf im dicht besiedelten Raum nichts verloren hat.“ Sein Dank gelte „der zuständigen Behörde für das rasche und mutige Agieren und der Jägerschaft, die der wichtigste Maßnahmenpartner bei diesem Thema ist und das Vorhaben mit großem Engagement unterstützt hat“. Es habe aber keine Weisung aus dem Landhaus an die BH gegeben.

Wo bleibt da das demokratische Verständnis? Das klingt ja gerade so, als hätte das LVwG eine Fehlentscheidung getroffen. Darum freuen wir uns besonders über den Leserbrief von Dr. Wilfried Ludwig Weh, Rechtsanwalt in Bregenz:

„Innenminister“ respektiert Gerichtsentscheidung nicht Leserbriefe / 02.04.2024

Nach der angesichts klarer Rechtslage und einschlägiger Präjudizien von vornherein absehbaren Aufhebung des Abschussbescheids für den „Bludenzer Wolf“ durch das Landesverwaltungsgericht spricht Landesrat Gantner von „unterschiedlichen Rechtsauffassungen“ und davon, dass er nach wie vor (!) „hinter der aufgehobenen Entscheidung stehe“. Er werde diese aber nicht bekämpfen. Ein „Innenminister“, der die Rechtsprechung nicht respektiert, ist eine Gefahr für den Rechtsstaat. Auch das Landesverwaltungsgericht kann irren, aber wenn seine Entscheidung rechtskräftig ist, ist sie im Rechtsstaat für jede(n) zu respektieren. Die rechtsstaatlich korrekte und für das Allgemeinwohl wirkungsvollste Vorgangsweise bestünde darin, Beschwerde gegen das Gesetz an den Verfassungsgerichtshof zu führen und darin die unionseuropäischen Rechtsvorgaben rechtlich sauber in Frage zu stellen. Der Verfassungsgerichtshof könnte dann seinerseits beim EuGH auch die Bestimmungen des Unionsrechts, konkret den Schutzstatus des Wolfs, anfechten (wie z. B. vergleichbar im Verfahren S 18). Eine solche Beschwerde könnte dann für die Bevölkerung konkrete Ergebnisse zeitigen, im Gegensatz zum bloßen verbalen Kraftakt.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen