2025-03-29
Diese Antwort vom Landeshauptmann Wallner war zu erwarten (siehe folgendes Mail). Er versteckt sich hinter die Paragrafen, damit er die Bevorzugung der Wirtschaft gegenüber dem Naturschutz nicht rechtfertigen muss. Auf das Versprechen vor 3 Jahre, keine weitere Genehmigung mehr zu erteilen, geht er mit keinem Wort ein.
Viele Naturschutzorganisationen fordern inzwischen, dass ein Verbot für Heliskiing in das Naturschutzgesetz des Landes aufgenommen werden soll, wie es auch Tirol bereits 1990 gemacht hat. Dazu wird es wohl ein Volksbegehren brauchen um den nötigen politischen Druck zu erzeugen.
Antwort des Landeshauptmann Markus Wallner an Gerhard Kaufmann
From: Wallner Markus <markus.wallner@vorarlberg.at>
Sent: Friday, March 28, 2025 9:15:37 AM
To: gerh.kaufmann@gmail.com
Subject: AW: Heliskiingbewilligung
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
hallo Gerhard,
ich schätze Dein Engagement für den Schutz unserer alpinen Natur und verstehe Deine Bedenken hinsichtlich des Heliskiings in Vorarlberg.
Der Bescheid ist das Ergebnis eines umfangreichen Behördenverfahrens in mittelbarer Bundesverwaltung, in welchem das Abwägungsmaterial umfassend und transparent erhoben und dargestellt worden ist. Die zuständigen Amtssachverständigen haben festgestellt, dass die (und nur diese sind für das luftfahrtrechtliche Bewilligungsverfahren entscheidend) Außenlandungen und Außenstarts im Zusammenhang mit Heliskiing-Flügen für sich allein keine relevanten Beeinträchtigungen der Natur- und Landschaftsschutzinteressen verursachen. Daher ist die Behörde nach Gegenüberstellung der Vorteile für das Gemeinwohl und der Nachteile sowie einer kritischen Abwägung aller berührten öffentlichen Interessen letztlich zur Entscheidung gelangt, dass die Bewilligung zu erteilen ist. Ausschlaggebend dafür ist nicht nur die Bedeutung des Heliskiing-Angebots für den Tourismus. Besondere Relevanz kommt dem Umstand zu, dass die Antragstellerin dadurch in die Lage versetzt wird, die Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit eines Hubschraubers für Lawinensprengflüge, Katastropheneinsätze usw. zu gewährleisten, ohne dass von Seiten der öffentlichen Hand dazu hohe finanzielle Beiträge geleistet werden müssen.
Ich bin überzeugt, dass mit strengen Regelungen und klaren Vorgaben ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Heliskiing möglich ist, der sowohl den Schutz der Umwelt als auch die wirtschaftlichen Interessen der Region berücksichtigt.
Beste Grüße
Markus
2025-03-12
Nun ist die Katze aus dem Sack. Nach langer Prüfung und Suche nach Argumenten für die Genehmigung von Heliskiing durch den Landeshauptmann gab es einen positiven Bescheid, gültig bis 31.5.2027. Damit ist unsere Hoffnung enttäuscht worden, dass nach der Verkürzung der letzten Genehmigung von 4 Jahren auf nur mehr 2 Jahre das Thema gegessen ist.
Auch in der aktuelen Regierung scheint der Profit im Vordergrund zu stehen und die Umwelt keine Rolle zu spielen.
Leserbrief für die VN:
Heliskiing? Nein danke!
Die erneute Genehmigung von Heliskiing am Arlberg durch LH Wallner zeigt wieder, dass der Stellenwert, den er Natur- und Umweltschutz einräumt, verschwindend gering ist. Wie geduldig Papier ist, zeigt nicht nur dieser Bescheid. In der Tourismusstrategie 2030 ist festgeschrieben: „Wir wollen gemeinsam Orte und Räume für das gute Leben schaffen und gestalten.“ Es kommt noch besser: „Sanfte Mobilität zu An- und Abreise sowie vor Ort stärken“. Dass Hubschraubertourismus das genaue Gegenteil davon ist, sollte auch den Touristikern, die das befürworten, dämmern. Auch die Aussage: „Klimafreundliche Entwicklung auf allen Ebenen intensivieren…“ findet sich neben dem Bekenntnis zur Nachhaltigkeit in dieser „lobenswerten“ Strategie. Wie man sieht, findet sich in der Umsetzung nichts von alledem. Die Verträge der Alpenkonvention wurden ebenso missachtet wie das Tierschutzgesetz. Zu guter Letzt soll das Ganze auch noch im überwiegenden öffentlichen Interesse sein. Diese Entscheidung wurde auch wieder entgegen der Stellungnahme der Landeseigenen Abt. für Umwelt und Klimaschutz getroffen. Bravo Herr Landeshauptmann!
Franz Ströhle, AlpenSchutzVerein für Vorarlberg, Dornbirn
Brief von Gerhard Kaufmann, Naturschutzreferent Alpenverein Vorarlberg
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
die neuerliche Bewilligung des Heliskiings ist für mich eine weitere Bestätigung, dass Natur- und Umweltschutz für die Landesregierung nur ein Lippenbekenntnis ist und wirtschaftlichen Interessen stets der Vorrang eingeräumt wird. Die wiederholte Behauptung, dass durch dieses zusätzliche Angebot der Schitourismus des ganzen Landes eine Aufwertung erfährt, ist nirgends nachvollziebar, was jedoch bei der Interessensabwägung unbedingt erforderlich wäre.
Wie hat das Rettungswesen in den vergangenen 3 Monaten, in dem es kein Heliskiing gab, funktioniert? Wie haben die notwendigen Lawinensprengungen in den vergangenen 3 Monaten ohne Heliskiing funktioniert? Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es genau so reibungslos organisiert werden konnte wie im übrigen Österreich und im Rest von unserem Ländle. Und dass die Fa. Wucher ohne Heliskiing die notwendigen Lawinensprengungen nicht immer sicherstellen kann, kann ich mir angesichts der zwischenzeitlich sehr genauen mittelfristigen Niederschlagsprognosen auch nicht vorstellen.
Am 4. Juli 2019 haben Sie den Klimanotstand ausgerufen. Die Konsequenz daraus müsste sein, Heliskiing als energieintensives Tourismusangebot zu verbieten. Stattdessen wird dessen Anteil am CO2-Gesamtausstoß im Ländle auf 0,0007% herunter gebrochen und somit total verharmlost. Diese Vorgangsweise ist für den „kleinen Mann“ alles eher als motivierend, die eigene Treibhausgasbilanz zu verbessern frei nach dem Motto „die Großen da oben richten sichs und wir sollen sparen“. Bei der rasant fortschreitenden Klimaerwärmung kommt es auf jede auch noch so kleine Einsparung an.
Herr Landeshauptmann, Sie haben anlässlich der letzten Bewilligung im Jänner 22 versprochen, dass dies die letzte sein wird. Sie hätten es in der Hand gehabt, Ihre Zusage einzulösen. Ich habe 3 Jahre lang auf die Einhaltung Ihrer Worte gesetzt, bin nun leider arg enttäuscht worden. Diese Vorgangsweise trägt nicht zur Vertrauensbildung in die Politik bei. Dieselben Argumente, welche zur Verkürzung der Bewilligung von 5 auf 2 Jahre geführt haben, wurden schon vor 3 Jahren fast wortgleich aufgelistet. Und wenn ich die seit Jahren gleich lautenden Argumente anschaue, welche für das überwiegend öffentliche Interesse heran gezogen werden, bin ich nun sicher, dass in Lech den Gästen Heliskiing auch noch in 30 Jahren angeboten wird, sofern bis dorthin Schifahren aufgrund des Klimawandels überhaupt noch möglich ist.
Gerhard Kaufmann
Naturschutzreferent Alpenverein Vorarlberg
2025-01-23
Dieses Mal scheint die Genehmigung für Heliskiing eine „never einding story“ zu werden. Dabei wäre es ja ganz einfach. Bleibt bei eurem Versprechen und stellt diese unsinnige Störung der Tierwelt im Hochgebierge einfach ein, wie sinnvollerweise im Rest von Österreich bereits geschehen, ohne dass der Tourismus zusammengebrochen ist.
Interessant ist im aktuellen VN-Artikel die Argumentation des Bürgermeisters von Lech, Gerhard Lucian:
- Heliskiing ist ein Alleinstellungsmerkmal von Lech.
- Heliskiing habe außerdem nur einen kleinen Anteil der Hubschrauberflüge ausgemacht.
- Heliskiing ist ein zusätzliches Angebot, das sicherlich nicht unbedingt wirtschaftlich eine große Bedeutung hat.
- Heliskiing ist auch für Rettungseinsätze wichtig, damit die Piloten genug Praxis haben, entsprechend ausgelastet seien und schwierige Situationen auch handhaben können.
Daher kann er Heliskiing mit gutem Gewissen befürworten.
Mit demselben guten Gewissen spricht sich der AlpenSchutzVerein für ein Verbot von Heliskiing aus:
- Das Alleinstellungsmerkmal ist in heutiger Zeit eher ein Makel, denn auch im Tourismus geht der Trend hin zu mehr Nachhaltigkeit. Wann erfahren wir mehr über das versprochene Nachhaltigkeitskonzept des Lech-Tourismus?
- Auch wenn Heliskiing nur einen kleinen Teil der Hubschrauberflüge ausmacht, ist dieser Teil sicher der am leichtesten verzichtbare Teil. In einer von den Menschen höchst beanspruchten Natur ist jede zusätzliche Störung umso verhängnisvoller.
- Wenn Heliskiing sowieso nur einen geringen wirtschaftlichen Anteil hat, dann dürfte ein Verzicht ja überhaupt kein Problem sein. Wir denken, dass dieser Verzicht von den Besuchern der Destination sogar gewürdigt werden würde.
- Das Argument der notwendigen Praxis für Rettungsflüge hinkt sicher am meinsten, denn auch im Tirol ist die Rettungsfliegerei nicht zusammengebrochen. Dieses Argument wird aus unserer Sicht nur daher verwendet, da die Befürworter sonst keine anderen stichhaltigen Argumente (außer dem Profit) haben.
Wenn ein Bürgermeister einer Tourismusgemeinde für Heliskiing argumentiert ist dies noch nachvollziehbar.
Erschreckend ist hingegend die Position der BH-Bludenz, wenn sie aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Bewilligungspflicht sehen.
Die vom ehemaligen Landesrat Daniel Zadra in Auftrag gegebene Studie kann man natürlich unterschiedlich auffassen. Sie sagt aber sehr klar, dass sich die Tierwelt sicherlich bereits an den Störungsdruck ihres Lebensraumes angepasst haben und ihre Reviere vermutlich in andere Bereiche verlagert haben. Es wird auch erwähnt, dass sich die Rauhfußhühner durch die Störungen eher versteckt halten und somit für die Studienautoren in der Feldarbeit fast nicht sichtbar waren. Jede vermeidbare Störung hilft den geschützten Tieren zu überleben. Also sollte für den Menschen allgemein gelten: Respektiere deine Grenzen!
Der AlpenSchutzVerein sieht in den Ergebnissen, und vor allem in deren Interpretation der Studienautoren, einen klaren Hinweis auf den enormen Druck der Sörungen auf den Lebensraum der geschützten Tierwelt. Eine solche verantwortungsvolle und unabhängige Interpretation erwarten wir auch von den Verantwortlichen der Behörden.
2025-01-20
Auch unsere Naturschutzanwältin Katharina Lins meint: „Letztes Mal hat die Landesregierung relativ deutlich kommuniziert, dass es das letzte Mal sein wird. Jetzt heißt es, es wird eine strenge Prüfung geben. Falls es diese gibt, kenne ich sie nicht. Heliskiing ist nicht mehr zeitgemäß.“
Nun müssen wir warten, bis es eine Entscheidung gibt. Dann können wir beurteilen, ob LH Markus Wallner sein Wort hält.
2025-01-17
Schon 3 Tage hintereinander ist Heliskiing nun Thema in den VN. Alle fragen sich nun, warum braucht diese Entscheidung so lange.
- Finden die Verantwortlichen keine Argumente mehr für diese Sportart aus der fossilen Vergangenheit?
- Will niemand mehr Verantwortung für dieses naturschädliche Vergnügen einer verschwindenen Minderheit übernehmen?
Eigentlich wäre es ja ganz einfach. Schaut euch die Begründung für das Verbot von Heliskiing in Tirol an und macht es ihnen gleich. In Tirol ist wegen des Verbots der Tourismus auch nicht zusammengebrochen.
2025-01-15
Nun ist bereits der halbe Jänner vorbei und es gibt noch keine Entscheidung des LH Wallner zu Heliskiing am Arlberg. Auch eine Anfrage von Daniel Zadra von den Grünen brachte noch kein Licht in die Sache. Wir würden uns freuen, wenn dies ein Zeichen dafür ist, dass Heliskiing nicht mehr als überwiegendes öffentliches Interesse argumentiert werden kann.
Wenn sie Interesse an detaillierten Informationen haben, dann lesen sie die Anfrage von Daniel Zadra von den Grünen an LH Markus Wallner und die Antwort von Christof Bitschi.
2024-12-09
Wir sind schon gespannt, wie schnell die Behörden diesen Antrag prüfen werden, denn die Saison hat bereits begonnen und Weihnachten ist nicht mehr weit. Oder wurde der Antrag bewusst so spät gestellt, damit die immer sensiblere Öffentlichkeit dieses Thema nicht zu lange auf der Agenda hat. Oder gab es vielleicht schon ein positives Signal der Verantwortlichen?
Land prüft Antrag
Was da im Landhaus zum nun wieder vorliegenden Heliskiing-Antrag ausgebrütet wird, ist noch offen. (VN-Bericht 6. 12. 24) Die Grundlagenerhebung wirft zwar mehr Fragen auf als sie Antworten gibt, aber eines ist nicht mehr zu bestreiten, die streng geschützten Raufußhühner sind im betroffenen Gebiet und werden durch Heliskiing in ihrem Verhalten gestört. Dass dies auch noch durch andere Störquellen geschieht, wie die Touristiker anführen, ist weder rechtlich relevant, noch kann dies ein Grund sein, die gravierendste Störung, Heliskiing, weiter zuzulassen. Auf das angekündigte Nachhaltigkeitskonzept kann man gespannt sein. Der kürzere Genehmigungszeitraum ist jedenfalls kein Fortschritt und der Satz in der Grundlagenerhebung „Die Hubschrauberpiloten sind angehalten, Lärmbelästigungen und Beunruhigungen von Wildtieren möglichst gering zu halten…“ ist mehr als skurril. Die besondere Überwinterungsstrategie des Raufußwildes knapp unter der Schneedecke lange Zeit in Ruhe zu verharren, macht die besondere Störungsempfindlichkeit deutlich. Wenige nach einander folgende Störungen können die Tiere schwächen oder sogar töten. Deshalb geht der Vergleich mit den Versorgungsflügen für Hütten in der schneefreien Zeit völlig daneben. Eine weitere Genehmigung nun unter Schwarz / Blau wäre für Vorarlbergs Umwelt und Klimapolitik ein fatales Signal. Eine von Vernunft getragene Entscheidung wäre ein schönes Geschenk zum Jahresbeginn. Danke!
Franz Ströhle. Alpenschutzverein für Vorarlberg, Dornbirn
2024-10-07
Nun liegt schon wieder ein Antrag der Firma Wucher zum Heliskiing in Lech/Zürs auf dem Tisch des LH Markus Wallner. Wieder muss er entscheiden, ob eine weitere Bewilligung im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt.
2022 wurde uns versprochen, dass die Genehmigung gerade noch noch für 2 1/2 Jahre erfolgt um dann auszulaufen. Während dieser Frist wurde auch eine Grundlagenerhebung zur Auswirkung von Heliskiing auf die Tiere in diesem Lebensraum gemacht. Diese Erhebung schließt eine Störung durch die ca. 200 Spassflüge nicht aus. Somit muss das Interesse für den Schutz dieser seltenen Tiere (Steinadler, Raufußhühner, etc.) als überwiegendes öffentliches Interesse gewertet werden, nicht das wirtschaftliche Interesse eines Unternehmens und einer reichen Region.
Denn das wirtschaftliche Interesse ist für uns nicht nachvollziebar, denn alle anderen Bundesländer verbieten Heliskiing in ihren Skigebieten. Darum blicken die Verantwortlichen ins Ausland, wo in wenigen Bereichen Heliskiing noch erlaubt ist. Doch der Trend geht eindeutig hin zu nachhaltigen Konzepten. Dies sollte auch für den Arlberg auf Vorarlberger Seite gelten und nicht nur eine hohle Phrase sein.
Sollte der LH Heliskiing mit den selben fadenscheinigen Begründungen auch zukünftig wieder erlauben, dann wird der AlpenSchutzVerein wieder Beschwerde gegen diese Verordnung einbringen, auch wenn dieser Schritt rechtlich sehr umstritten ist.
2024-12-07
Heliskiing am Arlberg ist für die mondäne Skiregion ein Alleinstellungsmerkmal. In fast allen anderen Regionen in den Alpen ist es bereits nicht mehr erlaubt. In Anbetracht der Tatsache, dass der begüterte Teil der Gesellschaft einen deutlich höheren Anteil an der Klimakatastrophe hat, sollten sie auf diese Art des Skifahrens verzichten.
Die Lebensräume der Wildtiere in Vorarlberg werden immer kleiner. In die letzten Rückzugsgebiete werden Forststraßen und Wochenendhäuser gebaut. Montainbiker und Skitourengeher, die sich nicht an empfohlene Routen halten, stressen die Wildtiere bis zu deren Tod. Wenn ein Wolf einige Schafe reißt, geht ein Sturm der Empörung durch die Gesellschaft. Dies ist verständlich, auch wenn es für die Natur die Normalität darstellt. Wenn durch Störungen von Heleskiing, aber auch anderen Freizeitvergnügen, Wildtiere im Winter elendiglich verenden, dann gibt es keine Berichte in den Medien und kein Aufschrei in der Bevölkerung.
Was bedeutet dies letztendlich?
Wenn ein Wolf zur Stillung seines Hungers ein Schaf reißt, ist dies eine Katastophe. Wenn wir Menschen mit unserem Vergnügen ein Wildtier in einen langanhaltenden Hungertod treiben, ist dies akzeptiert. Das kann es nicht sein.
Darum fordert der AlpenSchutzVerein vom Landeshauptmann, die Erkenntnisse der vom Land in Auftrag gegebenen Studie zu respektieren und keinen neuen Bescheid mehr zu bewilligen.
Sollte er erneut einen positiven Bescheid ermöglichen, werden wir ihn selbstverständlich vor Gericht bekämpfen, wie Franz Ströhle in den VN anmerkt.
>>Bescheid-Beschwerde ASV 2022
VN-Leserbrief von Doris Zucalli:
Naturschutz – lästig in Vorarlberg
Einleitend ein Zitat von Wilhelm Johann Harald Hoegner (Bayrischer Ministerpräsident von 1945 bis 1946 und 1954 bis 1957). Er äußerte sich 1959 folgendermaßen zum Naturschutz: „Der modernen Raffgier, die das letzte Wildwasser und den letzten stillen See ohne wirtschaftliche Notwendigkeit zum Knecht der Technik macht, den letzten einsamen Berg dem Massengetümmel erschließt, mit ungeheuren Kosten das letzte Moor austrocknet, um einen lächerlichen Nutzen zu erzielen, muss vom Staat aus Gründen des Gemeinwohls eine Grenze gesetzt werden.“ Jeder Mensch ist verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen, was auch in div. Gesetzen und Verordnungen zum Ausdruck kommt. Allen voran das Vorarlberger Naturschutzrecht (Gesetz über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung) oder internationale Richtlinien wie z. B. Vogelschutzrichtlinie (VSchRL), Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) oder die Alpenkonvention. Mit der Verlängerung der Bewilligung von Außenlandungen bzw. Außenabflügen für skitouristische Zwecke im Arlberggebiet wäre das Land Vorarlberg wieder dabei, seine eigenen Gesetze auszublenden und zu konterkarieren. Was bleibt? Schneespaß für wenige, Lärm und Luftschadstoffe für die Natur.
Doris Zucalli, Naturfreunde Vlbg, Bregenz
Im VN-Artikel vom 25.10. kann man lesen:
„Der Traum vieler Skifahrerinnen und Skifahrer: Einmal seine Spuren in unberührtem Schnee hinterlassen. Um wirklich in der Natur zu landen, gönnen sich manche dafür sogar einen Helikopterflug. In Österreich ist das eigentlich nicht mehr möglich – bis auf zwei Ausnahmen: Auf den Mehlsack (2652) und auf das Schneetäli (2450) kann man noch über einen Helikopter absteigen.“
Die einen träumen von unberührter Natur, wir träumen von Natur, die in den letzten kleinen Flecken im Land unberührt bleiben. Wir fordern vom Landeshauptmann nur, dass er sich an seine Versprechen und Programme hält.
Eines dieser Programme hat den klingenden Namen „Repektiere deine Grenzen“. Damit soll ein gedeihliches Nebeneinander von Mensch und Wildtier ermöglicht werden. Dies darf aber nicht nur für den „Normalbürger“ verpflichtend sein, sondern auch für jene, die sich alles leisten können und wollen.
Das Versprechen des Landeshauptmanns zitiert Daniel Zadra im VN-Artikel: Zadra erinnert sich zudem: “Damals wurde vereinbart, dass die Bewilligung ein letztes Mal ausgestellt wird.”
Eine weitere Auflage von Daniel Zadra: „Die Tourismusverantwortlichen in Lech sollen ein Konzept erstellen, wie Heliskiing mit Nachhaltigkeit im Tourismus vereinbar ist.“
Dass die es in den letzten 2 Jahren nicht geschafft haben, ein solches Konzept aufzustellen ist ein untrügliches Zeichen, dass sie dies gar nicht wollen. „Tourismus-Chef Hermann Fercher erklärte den VN, dass man nach wie vor am geforderten Konzept des Landes arbeite: Wir machen das gemeinsam mit der Gemeinde und mit Wucher. Das Konzept ist noch nicht fertig. Aber wir sind dran.“ Sie gehen vermutlich davon aus, dass der Landeshauptmann sicher ein angenehmes „weiter wie bisher“ genehmigen wird.
Leserbrief für die VN:
Klein aber fein
Das Funken-Brauchtum wird oft angetrieben vom Wettbewerb, wer den „Größten“ hat. Ein Auswuchs besonderer Art war der kirchturmhohe Rekordfunken in Lustenau. Nicht genug damit, wird oft zusätzlich noch ein Feuerwerk abgebrannt und damit das ursprüngliche Brauchtum ad absurdum geführt. Auf Menschen-Tier und Naturschutz wird dabei leider kaum Rücksicht genommen. Es ginge auch anders.
Die dunkle Zeit zurückzulassen, das zunehmende Licht zu begrüßen und den bevorstehenden Frühling zu feiern, ist ein guter Anlass, für ein Funken-Fest zusammenzukommen. Ein Feuer in vernünftiger Dimension als Symbol des Lichtes, der Dynamik und des Wiedererwachens des Lebens und der Wärme ist vertretbar. Es braucht dazu weder eine Hexe noch Pyrotechnik und miserable Luftwerte.
Bei Glühmost, Tee und Funka-Küachle, Musik und Fackelschwingen könnten die Besucher aktiv dabei sein. Was soll das für ein Unesco-Kulturerbe sein, auf das alle Alemannen stolz sein sollen, wenn unter Gejohle eine Hexe, die nachweislich nichts mit dem Brauchtum zu tun hat, verbrannt und in Fetzen gesprengt wird? Die Behörden hätten die Aufgabe und die Medien die Möglichkeit, diesen Brauch in humane und naturverträgliche Bahnen zu lenken.
Franz Ströhle, Alpenschutzverein für Vorarlberg, Dornbirn