Alpenschutzverein

Die Gams bleibt auch in Bludenz geschützt

 

Wieder einmal muss das Landesverwaltungsgericht einen Bescheid der BH-Bludenz aufheben, nähmlich den Bescheid über die Freihaltung von Gamswild im Bezirk Bludenz.

Begründung des LVwG: Die Gams steht als Art von gemeinschaftlicher Bedeutung in Anhang V der sogenannten FFH-Richtlinie. Somit darf sie zwar bejagt werden, doch nur dann, wenn zuvor ermittelt wurde, dass sich die Population in einem günstigen Erhaltungszustand befindet und sichergestellt ist, dass sich dieser Zustand durch die Bejagung auch nicht verschlechtert. 

Dies erinnert auch an die Wolfsabschussbescheide, die genauso verpflichtend den günstigen Erhaltungszustand der Population garantieren müssten. So müssen wir uns fragen, nach welchen Kriterien die BH-Bludenz ihre Bescheide ausstellt. Nach Zurufen aus der Politik oder nach rechtlich verbindlichen Kriterien?

Zum Glück war die Naturschutzoranisation „Wildes Bayern“ sehr aufmerksam und hat diesen Bescheid als anerkannte Naturschutzorganisation in Bayern und Österreich bereinsprucht und nun vom Landesverwaltungsgericht recht bekommen hat. Die BH-Bludenz habe die unionsrechtlichen Bestimmungen offenbar nicht berücksichtigt. Darum gilt ab sofort der Freihaltebescheid als aufgehoben, der Abschuss von Gämsen ist daher bis zu einer neuen Verodnung nicht erlaubt.

Was nun?  Zurück zum Start. Die BH-Bludenz muss nun ihre Hausaufgaben machen und den günstigen Erhaltungszustand des Gamswildes erheben lassen und aufgrund dieser Ergebnisse einen neuen Bescheid erlassen.

An dieser Stelle vielen Dank an Christine Miller, Vorsitzende des Vereins “Wildes Bayern”, die sich für den Naturschutz in Vorarlberg stark gemacht hat.

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