Alpenschutzverein

Kinder haften für ihre Eltern?

Uups, da ist wohl ein Fehler passiert.

Nein! Der Text wurde wohlüberlegt gewählt. „Eltern haften für ihre Kinder“ ist wohl viel geläufiger. Wenn Kinder etwas anstellen, was sie ja öfters tun, dann sind die erziehenden Eltern verantwortlich. Sie haben gegenüber ihren Kindern eine Fürsorgepflicht.

Wie sieht es jedoch aus, wenn die Eltern etwas gravierendes anstellen, das sogar die Lebensgrundlage der Kinder gefährdet? Wenn die Erwachsenen die dringend notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung der Klimakatastrophe bewusst ignorieren und mit ihrer Politik die Situation sogar noch verschlimmern? Dann haften die Kinder und Kindeskinder garantiert für die Folgen dieser verantwortungslosen Politik. Sie müssen dann in einer lebensfeindlichen Umwelt leben, die ihnen von ihren Eltern und Großeltern überlassen wurde.

Eigentlich müsste nun der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte Anklage erheben und zwingende Maßnahmen einfordern!

Leserbrief für die VN:

Sommergespräch

Die Hitzewelle und Dürre wird im Kommentar von Frau Stainer-Hämmerle (VN 11. 8. 2026) als idealer Einstieg für das Sommergespräch mit Frau Gewessler bezeichnet. Ob die Leugner des menschengemachten Klimawandels angesichts der realen Auswirkungen vielleicht doch noch nachdenklich werden? Ich fürchte, dafür bedarf es noch vieler Katastrophen. Es darf bei diesem Anlass daran erinnert werden, dass es die damalige Umweltministerin Gewessler war, die den entscheidenden Beitrag zum Zustandekommen für das EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) geliefert hat. Dieses Gesetz ist die entscheidende Grundlage für europaweite Maßnahmen, den Ursachen des Klimawandels wirksame Schritte entgegen zu setzen. Das nachfolgende Geschrei von Rechtsbruch bis zur Drohung mit einer Ministeranklage, das ÖVP und FPÖ gemeinsam angestimmt haben, hat sich blamabel in Luft aufgelöst. Eines ist geblieben: Eine Koalition mit dieser Frau ist nach diesem „Verrat“ ausgeschlossen. Statt Klimaschutz ernst zu nehmen, treiben Bund und das Land unter Applaus der Industriellenvereinigung die Umsetzung der S18CP Straßenverbindung voran. Damit verbunden wäre die denkbar großflächigste Moorzerstörung und die Freisetzung der darin gespeicherten Klimagase. Wie verträgt sich die selbstgewählte Rolle der Landesregierung als Koordinator mit der Aufgabe, den Schutz der bundesweiten Moore voranzubringen, mit der Moorzerstörung im eigenen Land? Die Antwort sei den Leser*Innen überlassen.

Franz Ströhle, Alpenschutzverein für Vorarlberg, Dornbirn

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