2026-01-14
Immer wieder stehen Naturschutzorganisationen vor dem Problem, dass Behörden, Landesregierungen und Landesverwaltungsgerichte ihnen ihr Beschwerderecht nicht zugestehen. Dies betrifft auch den AlpenSchutzVerein. Auch wenn wir nur einen erlassenen Bescheid bei der BH-Bludenz zum Klangfeuerwerk in Innerbraz anfordern. Da stellen wir uns natürlich die berechtigte Frage, was habe sie zu verbergen?
Im Falle der Beschwerde von den anerkannten Umweltorganisationen (Alpenverein, Naturschutzbund, Greenpeace und Umweltdachverband) zu den Bohrungen in Molln vor dem Landesverwaltungsgericht in OÖ, die vom Gericht abgewiesen wurde, hat nun der Verwaltungsgerichtshof ein klare Entscheidung getroffen.
Das Höchstgericht stellt klar, dass den NGOs der gerichtliche Rechtsschutz zu Unrecht verwehrt wurde – entgegen der Aarhus-Konvention, die den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten absichert.
Am Zug ist nun wieder das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich: Es hat die rechtswidrig abgewiesene Beschwerde der vier anerkannten Umweltorganisationen gegen den Genehmigungsbescheid der Naturschutzabteilung des Landes OÖ zu den Gasbohrungen in Molln nun inhaltlich zu behandeln.
Hoffentlich hat auch die BH-Bludenz dieses Erkenntnis gelesen und wird es in ihre zukünftigen Entscheidungen einfließen lassen.