Einleitend ein Zitat von Wilhelm Johann Harald Hoegner (Bayrischer Ministerpräsident von 1945 bis 1946 und 1954 bis 1957). Er äußerte sich 1959 folgendermaßen zum Naturschutz: „Der modernen Raffgier, die das letzte Wildwasser und den letzten stillen See ohne wirtschaftliche Notwendigkeit zum Knecht der Technik macht, den letzten einsamen Berg dem Massengetümmel erschließt, mit ungeheuren Kosten das letzte Moor austrocknet, um einen lächerlichen Nutzen zu erzielen, muss vom Staat aus Gründen des Gemeinwohls eine Grenze gesetzt werden.“ Jeder Mensch ist verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen, was auch in div. Gesetzen und Verordnungen zum Ausdruck kommt. Allen voran das Vorarlberger Naturschutzrecht (Gesetz über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung) oder internationale Richtlinien wie z. B. Vogelschutzrichtlinie (VSchRL), Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) oder die Alpenkonvention. Mit der Verlängerung der Bewilligung von Außenlandungen bzw. Außenabflügen für skitouristische Zwecke im Arlberggebiet wäre das Land Vorarlberg wieder dabei, seine eigenen Gesetze auszublenden und zu konterkarieren. Was bleibt? Schneespaß für wenige, Lärm und Luftschadstoffe für die Natur.

Doris Zucalli, Naturfreunde Vlbg, Bregenz