2024-10-24
Heliskiing am Arlberg ist für die mondäne Skiregion ein Alleinstellungsmerkmal. In fast allen anderen Regionen in den Alpen ist es bereits nicht mehr erlaubt. In Anbetracht der Tatsache, dass der begüterte Teil der Gesellschaft einen deutlich höheren Anteil an der Klimakatastrophe hat, sollten sie auf diese Art des Skifahrens verzichten.
Die Lebensräume der Wildtiere in Vorarlberg werden immer kleiner. In die letzten Rückzugsgebiete werden Forststraßen und Wochenendhäuser gebaut. Montainbiker und Skitourengeher, die sich nicht an empfohlene Routen halten, stressen die Wildtiere bis zu deren Tod. Wenn ein Wolf einige Schafe reißt, geht ein Sturm der Empörung durch die Gesellschaft. Dies ist verständlich, auch wenn es für die Natur die Normalität darstellt. Wenn durch Störungen von Heleskiing, aber auch anderen Freizeitvergnügen, Wildtiere im Winter elendiglich verenden, dann gibt es keine Berichte in den Medien und kein Aufschrei in der Bevölkerung.
Was bedeutet dies letztendlich?
Wenn ein Wolf zur Stillung seines Hungers ein Schaf reißt, ist dies eine Katastophe. Wenn wir Menschen mit unserem Vergnügen ein Wildtier in einen langanhaltenden Hungertod treiben, ist dies akzeptiert. Das kann es nicht sein.
Darum fordert der AlpenSchutzVerein vom Landeshauptmann, die Erkenntnisse der vom Land in Auftrag gegebenen Studie zu respektieren und keinen neuen Bescheid mehr zu bewilligen.
Sollte er erneut einen positiven Bescheid ermöglichen, werden wir ihn selbstverständlich vor Gericht bekämpfen, wie Franz Ströhle in den VN anmerkt.
>>Bescheid-Beschwerde ASV 2022
VN-Leserbrief von Doris Zucalli:
Naturschutz – lästig in Vorarlberg
Einleitend ein Zitat von Wilhelm Johann Harald Hoegner (Bayrischer Ministerpräsident von 1945 bis 1946 und 1954 bis 1957). Er äußerte sich 1959 folgendermaßen zum Naturschutz: „Der modernen Raffgier, die das letzte Wildwasser und den letzten stillen See ohne wirtschaftliche Notwendigkeit zum Knecht der Technik macht, den letzten einsamen Berg dem Massengetümmel erschließt, mit ungeheuren Kosten das letzte Moor austrocknet, um einen lächerlichen Nutzen zu erzielen, muss vom Staat aus Gründen des Gemeinwohls eine Grenze gesetzt werden.“ Jeder Mensch ist verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen, was auch in div. Gesetzen und Verordnungen zum Ausdruck kommt. Allen voran das Vorarlberger Naturschutzrecht (Gesetz über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung) oder internationale Richtlinien wie z. B. Vogelschutzrichtlinie (VSchRL), Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) oder die Alpenkonvention. Mit der Verlängerung der Bewilligung von Außenlandungen bzw. Außenabflügen für skitouristische Zwecke im Arlberggebiet wäre das Land Vorarlberg wieder dabei, seine eigenen Gesetze auszublenden und zu konterkarieren. Was bleibt? Schneespaß für wenige, Lärm und Luftschadstoffe für die Natur.
Doris Zucalli, Naturfreunde Vlbg, Bregenz
Im VN-Artikel vom 25.10. kann man lesen:
„Der Traum vieler Skifahrerinnen und Skifahrer: Einmal seine Spuren in unberührtem Schnee hinterlassen. Um wirklich in der Natur zu landen, gönnen sich manche dafür sogar einen Helikopterflug. In Österreich ist das eigentlich nicht mehr möglich – bis auf zwei Ausnahmen: Auf den Mehlsack (2652) und auf das Schneetäli (2450) kann man noch über einen Helikopter absteigen.“
Die einen träumen von unberührter Natur, wir träumen von Natur, die in den letzten kleinen Flecken im Land unberührt bleiben. Wir fordern vom Landeshauptmann nur, dass er sich an seine Versprechen und Programme hält.
Eines dieser Programme hat den klingenden Namen „Repektiere deine Grenzen“. Damit soll ein gedeihliches Nebeneinander von Mensch und Wildtier ermöglicht werden. Dies darf aber nicht nur für den „Normalbürger“ verpflichtend sein, sondern auch für jene, die sich alles leisten können und wollen.
Das Versprechen des Landeshauptmanns zitiert Daniel Zadra im VN-Artikel: Zadra erinnert sich zudem: “Damals wurde vereinbart, dass die Bewilligung ein letztes Mal ausgestellt wird.”
Eine weitere Auflage von Daniel Zadra: „Die Tourismusverantwortlichen in Lech sollen ein Konzept erstellen, wie Heliskiing mit Nachhaltigkeit im Tourismus vereinbar ist.“
Dass die es in den letzten 2 Jahren nicht geschafft haben, ein solches Konzept aufzustellen ist ein untrügliches Zeichen, dass sie dies gar nicht wollen. „Tourismus-Chef Hermann Fercher erklärte den VN, dass man nach wie vor am geforderten Konzept des Landes arbeite: Wir machen das gemeinsam mit der Gemeinde und mit Wucher. Das Konzept ist noch nicht fertig. Aber wir sind dran.“ Sie gehen vermutlich davon aus, dass der Landeshauptmann sicher ein angenehmes „weiter wie bisher“ genehmigen wird.
Jeder Mensch ist verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen, was auch in div. Gesetzen und Verordnungen zum Ausdruck kommt. Allen voran das Vorarlberger Naturschutzrecht (Gesetz über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung) oder internationale Richtlinien wie zB Vogelschutzrichtlinie (VSchRL), Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), oder die Alpenkonvention.
Mit der Verlängerung der Bewilligung von Außenlandungen bzw. Außenabflügen für skitouristische Zwecke im Arlberggebiet wäre das Land Vorarlberg wieder dabei, seine eigenen Gesetze auszublenden und zu konterkarieren!
LG Doris Zucalli, Umweltreferentin Naturfreunde Vorarlberg