Alpenschutzverein

Kein Achtal-Radweg

2025-04-02

Es gibt im Bregenzerwald eine Radlobby, die immer wieder den Achtalradweg fordert. Dies ist legitim, wenn auch nicht vernünftig. Unsere Position ist unverändert. Wir machen uns für den Erhalt des NATURA2000 Gebietes stark und plädieren für einen Wanderweg mit den minimalsitischen Eingriffen in den Lebensraum Achtal.

Leserbrief in den VN:

Dauerthema Achtalweg

Die Entscheidung zum Erhalt eines gesicherten Fußweges der Kategorie rot/weiß von Kennelbach bis Bozenau statt eines Radweges wurde nicht ohne Grund von den zuständigen Stellen so getroffen. Dafür darf man sie ausnahmsweise auch einmal loben. Die massiven Eingriffe, die für den Ausbau zu einem Rad und Fußweg in das geologisch sehr labile Achtal notwendig gewesen wären, waren und sind im Natura 2000 Gebiet nicht genehmigungsfähig (rechtliche Gutachten Prof. Bußjäger und Prof. Ennöckl). Herr Fröwis, der das in seinem Leserbrief (VN 1. 4. 25) wieder einmal infrage stellt, könnte auch die positiven Seiten dieser Entscheidung sehen. Beim „Zu Fuß Gehen“ ohne von Radfahrern gefährdet zu werden, kann die Flusslandschaft und die Natur entspannt erlebt und genossen werden. Qualitätvolle Fußwege im Talbereich haben Seltenheitswert. Die meisten Radfahrer sind auch Fußgänger und es stellt sich auch die Frage, ob alle Wanderwege unter die Räder kommen müssen und ob jeder alpine Weg mit einem Einsatzfahrzeug erreichbar sein muss. Wenn die Argumente ausgehen, wird die Sicherheit angeführt. Bestes Beispiel dafür ist die Genehmigung für Heliskiing. Wenn es beim Fußweg mit Pfadcharakter bleibt, ist das ein unschätzbarer Gewinn für den Menschen, die Natur und den ganzen Bregenzerwald.

Franz Ströhle, Alpenschutzverein für Vorarlberg, Dornbirn

Ein Radweg ist ein nicht akzeptabler Eingriff in ein NATURA2000 Gebiet!

2024-05-24

Gestern fand eine Pressekonferenz der „Achtalweg-Freunde“ mit viel politischer Beteiligung von aktuellen Bürgermeister*innen und Ehemaligen, mit Roland Frühstück, dem Regioobmann uvam. in Bozenau statt. Dabei informierten sie, dass sie von der Forderung eines alltagstauglichen Radweges abgekommen sind und als neues Ziel die Erhaltung der Trasse für die kommenden Generationen ins Auge gefasst haben. Der AlpenSchutzVerein war mit Franz Stöhle und Erich Zucalli als Gegner eines Radweges durch das NATURA2000 Gebiet vertreten.

Auch wenn wir deren Abkehr von der Forderung nach einem Radweg begrüßen, bleiben wir skeptisch. Die Kombination von einem Wanderweg mit 2m Breite für einen beträchtlichen Teil der Strecke und einem rot-weiß-roten Wanderweg für den geologisch kritischen Bereich ist aus unserer Sicht nur der erste Schritt für einen später durchgängigen Radweg von Kennelbach nach Bozenau. Darum werden wir die weitere Entwicklung sehr genau beobachten und begleiten.

Der AlpenSchutzVerein spricht sich für einen reinen Wanderpfad durch das wunderschöne und schützenswerte Achtal aus. Dazu braucht es keine sündteuren Sarnierungen von Brücken und Anlegen von naturzerstörenden Baustraßen. Wir wollen die naturinteressierten Menschen nicht aussperren. Sie sollen zu Fuß das Achtal bewundern können, damit sie verstehen, warum uns dessen Schutz so wichtig ist.

==>ASV-Position Achtalradweg 2024-06

==>Artikel in den VN

2024-04-03

Weil in den Leserbriefen in den VN das sture Festhalten am Radweg durch das Naturjuwel Bregenzerachtal zu lesen ist, veröffentlichen wir hier gerne die öffentliche Position des Landesnaturschutzreferenten des Alpenvereins, Gerhard Kaufmann. Wir stimmen mit seiner Position dazu vollkommen überein.

„In den Vorarlberger Medien wurde in den vergangenen Wochen immer wieder von verschiedenen Personen die Entscheidung unseres Umweltlandesrates Daniel Zadra bezüglich Achtalradweg kritisiert. In der Tat wäre es ein Naturerlebnis par exellance, durch die Bregenzerachschlucht mit dem Bike fahren zu können. Jedoch ist das Tal aufgrund der Einzigartigkeit dieser Fluss- und Schluchtlandschaft auf der orographisch rechten Seite bis zur Einmündung der Weißach und linksseitig bis zum Kraftwerk Bozenau durch die Natura 2000-Verordnung geschützt. Das wiederum heißt, dass ein Verschlechterungsverbot zwingend zu beachten ist.

Meines Erachtens hat Herr Zadra die einzig richtige Entscheidung getroffen. Nachdem eine von ihm in Auftrag gegebene Rechtsstudie ergab, dass für die Baubewilligung ein sehr hohes Verfahrensrisiko besteht, zog er vorzeitig die Notbremse und legte die Pläne für einen Radweg ad acta.

Wie ein stures Festhalten an einem rechtlich hoch riskanten Projekt ausschauen kann, ist am Beispiel S18 zu erfahren: Schon 2011 wies der Landschaftsplaner DI Wolfgang Suske in seiner Studie „Mobil im Rheintal“ auf das Verfahrensrisiko hinsichtlich der Z-Variante hin. Hätte die Landesregierung das Ergebnis der Studie mit den Gesetz für Naturschutz und Landschaftsentwicklung kritisch beleuchtet, hätte dies schon damals das Aus für diese Variante bedeutet. Statt dessen wurde 9 Jahre lang geplant, unzählige Untersuchungen durchgeführt und viele Millionen an Steuergeldern ausgegeben. Erst im November 2020 stoppte die Asfinag die Planung dieser Variante aufgrund der unüberbrückbaren rechtlichen Hürden.

Eines ist klar: so attraktiv wie durch die Schlucht der Bregenzerache wird die künftige Radwegeverbindung vom Rheintal in den Bregenzerwald nicht werden, ganz egal, welche Streckenführung diese in hoffentlich ein paar Jahren nehmen wird. Auch werden wesentlich mehr Höhenmeter zu bewältigen sein, was jedoch für elektrisch unterstützte Fahrräder, kein großes Problem darstellt. Und eines darf ich noch abschließend erwähnen: es gibt seit Jahren schon eine ausgeschilderte, verkehrsarme und landschaftlich reizvolle Verbindung von Wolfurt über Buch und Alberschwende hinunter zum Kraftwerk Bozenau auf den bestehenden Achradweg nach Egg.“

2024-03-28

Alltagsradweg ins Rheintal von Kurt Bereuter (Bregenzerwälder Zeitung)

War im letzten Jahr noch die Absage von LR Daniel Zadra zu einer Weiterführung des Radweges von Bozenau nach Kennelbach der Aufreger, wurden in Folge die möglichen Alternativen für eine Radweganbindung des Bregenzerwaldes an das Rheintal präsentiert. Von diesen übrig geblieben ist eine Variante durch das Schwarzachtobel, wo beim Achraintunnel die alte Straße als Alltagsradweg ausgebaut werden müsste und die Situation bis dorthin sich alles andere als einfach darstellt. Und was ist nun weiter zu erwarten?
Zuerst muss klargestellt werden, dass es eine wichtige Unterscheidung gibt, die berücksichtigt werden muss. Ein Alltagsradweg muss möglichst schnell von A nach B führen und sicher für die Radfahrer und den motorisierten Verkehr sein. Ein Freizeitradweg muss zwar auch sicher für die Nutzer sein, aber er darf durchaus etwas länger sein und durch schöne Landschaften führen. Aber er ersetzt nicht in erster
Linie Autofahrten, sondern bringt sportliche und/oder freizeitliche Nutzung mit sich und kann sogar motorisierten Verkehr verursachen, wenn das (E-)Bike zuerst hinten auf das Auto aufgeschnallt wird und zum Radweg automobil gefahren wird. Zudem kann ein kombinierter Rad- und Wanderweg auch Nutzungskonflike mit sich bringen.
Zurück zum Achtalweg. Nachdem zwei Rechtsgutachten zum Verfahrensrisiko für einen Achtalradweg ins Rheintal eingeholt wurden, und diese ein sehr hohes Verfahrensrisiko erhoben, ließ das Land Vorarlberg diese Variante fallen und beschloss stattdessen den „Bau“ des „Achtalweg-Neu“, wie es auf einer Aussendung der ÖVP, Bezirk Bregenzerwald, heißt. Klubobmann Roland Frühstück sprach darin schon von ersten Sanierungsschritten des Weges, die 2024 geplant seien. Bereits 2026 soll dieser neue Achtalweg eröffnet werden, so Regioobmann Guido Flatz im selben Bericht. Ihm sei wichtig, „dass künftige Generationen dieses Naturparadies erleben können“ … und, „dass die Wanderer mit diesem Natura 2000 Gebiet respektvoll umgehen“.
So weit, so gut. Geschäftsführer Lukas Schrott erklärte mir, dass auch der Radweg im Achtal ab Bozenau noch nicht aufgegeben sei und weiter eine mögliche Variante mit einer Tunnellösung und Kompensationsflächen im Spiel ist. Zwei jeweils ca. 500 Meter lange Radwegtunnel sind gemeint, die in geologisch besonders sensiblen Bereichen errichtet werden müssten. Diese optimistische Sichtweise gründe auf dem Gutachten des Osttiroler Büros „Revital“. Diese Variante wäre für die Regio naturschonend, sicher, brächte weniger Folgekosten mit sich und ist dafür in der Errichtung mit 50 bis 60 Millionen sehr teuer, so Schrott. So stehen für die Regio Bregenzerwald also immer noch zwei Varianten für eine Radweganbindung zur Auswahl: das Achtal und die Variante in Nähe der L 200 mit Anbindung im Schwarzachtobel.
Das Land Vorarlberg verfolgt nur mehr die L 200-Variante, weil das rechtliche Verfahrensrisiko, der Naturschutz und die geologischen Verhältnisse im Achtal einem Achtal-Radweg klar entgegenstehen. Lukas Schrott sieht auch bei der zweiten Variante, also der L 200-Variante, ein hohes Verfahrensrisiko, weil es viele Grundinanspruchsnahmen brauche und auch massive Bauwerke nötig seien, die ebenfalls einen Rieseneingriff in Natur und Landschaft erfordern würden.
Die Regio wolle die Wälderbahntrasse erhalten, weil sie für eine historisch und kulturell bedeutsame Entwicklung für den Bregenzerwald stehe und das auch in der Bürgermeisterversammlung so einstimmig beschlossen wurde, so der Geschäftsführer. Denn klar sei, nichts tun geht nicht aus Gründen der Haftung, da nun schon mal menschengemachte Bauwerke vorhanden seien und die das Haftungsrisiko mit sich bringen würden, erklärt Schrott. Der Weg laufe sonst Gefahr, dass er verlässlich abgesperrt und eine Begehung verhindert werden müsse. Das will aber fast niemand.
Stellt sich nun die Frage: Wie passt das alles zusammen? Trampelpfad ausbauen und/oder Achtalradweg

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